Bedeutung der Kennzahlen

Kennzahl

Nutzen der Kennzahl und subjektive Interpretation

objektivere Erklärung der Kennzahl

1. Finanzkraft (Effektive Einnahmen nach Umlagesystemen)

Zentrale Kennzahl zur Beurteilung der finanziellen Möglichkeiten einer Kommune.

„Wie viel Geld bleibt der Gemeinde von den Steuern nach den Umlage- und Solidarsystemen?“

Spannend: Wenn kleinere Kommunen mit weniger Steuerkraft effektiv in die Umlagesysteme einzahlen (z.B. Lülsfeld, Gerolzhofen…), während größere Kommen mit viel mehr Steuerkraft dann noch mehr Geld aus den Umlagesystemen bekommen und eine höhere Finanzkraft bekommen (z.B. Würzburg).

 

Steuerkraft (vor Durchführung des Finanzausgleichs)
plus Gemeindeschlüsselzuweisung (Finanzausgleich)
minus Kreisumlage (Finanzausgleich)
= Finanzkraft (nach Durchführung des Finanzausgleichs).

https://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/epaper.php?pid=42607&t=1

„Als Finanzkraft einer Gemeinde oder eines Landkreises werden die sich nach dem FAG ergebenden und nach Abzug von Umlageausgaben verbleibenden (nivellierten) Einnahmen bezeichnet. Im Gegensatz zur Steuerkraft, die die Einnahmemöglichkeiten einer Gemeinde vor Durchführung des kommunalen Finanzausgleichs wiedergibt, stellt die Finanzkraft die (nivellierten) Einnahmen nach Durchführung des Finanzausgleichs dar. Die Finanzkraft kann damit als Kennzahl für die Ausgleichswirkung des kommunalen Finanzausgleichs verwendet und darüber hinaus als eines von mehreren Kriterien zur Beurteilung der finanziellen Lage einer Gemeinde oder eines Landkreises herangezogen werden.“

    1.1. Finanzkraft minus Steuerkraft

     

    „Wie viel zahlt die Kommune in die kommunalen Solidarsysteme ein?“

    Spannend: Die kleinen und mittleren Kommunen und Mittelzentren zahlen überproportional ein, während die Oberzentren und Regionalzentren davon eher profitieren. Kommunale Solidarität bedeutet also eine Verteilung von unten nach oben.

     

    Differenz zwischen der Kennzahl „1. Finanzkraft (Effektive Einnahmen nach Umlagesystemen)“ und der Kennzahl „3.1.1. davon Einnahmen „Steuern (Summe) = Steuerkraft“ im Verwaltungshaushalt“

    Wie viel Geld zahlt die Kommune in die kommunalen Solidarsysteme ein bzw. wie viel erhält sie aus den Solidarsystemen.

    Achtung: Eine Kommune erhält zusätzlich unterstützende Mittel aus den Schlüsselzuweisungen und den Zuschüssen. Und eine Kommune hat zusätzlich eigene Einnahmen aus Gebühren, Abgaben, Beiträgen, die aber direkt die entstehenden Kosten 1:1 decken (z.B. beim Abwasser).

    2.1. Schulden der Gemeinde (ohne Eigenbetriebe)

    Wie hoch sind die Schulder Kommune?

    „Wie stark hat die Kommune (in der Vergangenheit) über seine Verhältnisse auf Kosten der (Leistungen & Einrichtungen für zukünftige) Kinder und Enkel gelebt?“

    Achtung: Hier geht nicht hervor, ob das Geld in dauerhafte Infrastruktur investiert wurde und die laufenden (Steuer-) Einnahmen aufgrund der angesiedelten Neubürger und Unternehmen besonders hoch sind (nachhaltig) oder ob nur laufende Ausgaben mit Schulden finanziert wurde (eher nicht nachhaltig).

    Der Limitierende Faktor für die Höhe der Verschuldung ist die Fähigkeit zur Tilgung der Krediten. 

    Dies ist in der „Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik  (Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik – KommHV-Kameralistik)“ geregelt
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHV/true 

    „§22 Haushaltsausgleich

    Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
    Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muß mindestens so hoch sein, daß damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür keine Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 zur Verfügung stehen.
    Die Zuführung soll ferner die Ansammlung von Rücklagen, soweit sie nach § 20 erforderlich ist, ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus speziellen Entgelten gedeckten Abschreibungen.“

    Bei aktuellen Null-Zinsen bleibt so mehr Spielraum für die Tilgung und somit (leider) mehr Spielraum für mehr Schulden.

    Es ist unklar, inwiefern sich die ab 2020 für Bayern vorgeschriebene Schuldenbremse auswirkt: https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldenbremse_(Deutschland) 

      2.2. Schulden der Eigenbetriebe der Gemeinde

      Hat die Kommune in Eigenbetriebe ausgelagerte Schulden?

      „Welche Schattenhaushalte gibt es?“

       

       

      Eine Kommune kann Aufgaben in rechtlich selbständige Eigenbetriebe schaffen, z.B. Stadtwerke, Energieversorger, Schwimmbäder als GmbHs oder gGmbHs.

      Diese können wiederum Schulden aufnehmen, die nicht im Stadthaushalt auftauchen. Diese zusätzlichen Schulden sind in dieser Kennzahl erfasst.

       

      2.3. Schulden der Gemeinde (inkl. Eigenbetriebe)

       

      „Wie hoch sind die Schulden unterm Strich?“

       

       

      Summe aus „2.1. Schulden der Gemeinde (ohne Eigenbetriebe)“ und „2.2. Schulden der Eigenbetriebe der Gemeinde“

      3. Einnahmen gesamt

      Wie hoch ist die Summe der Einnahmen der Kommune?

      „Wie viel Geld nimmt die Kommune ein?“

       

       

      Die Einnahmen setzen sich zusammen aus vielen Komponenten, u.a.

      • Steuern (Einkommensteuerumlage, Gewerbesteuer, Grundsteuer A [landwirtschaftliche Flächen], Grundsteuer B [bebaute und bebaubare Flächen])
      • Gebühren und Abgaben (Verbrauchsgebühren von Wasser und Abwasser, Beerdigungsgebühren, Gebühren bei der Passanmeldung, Gewerbeanmeldung usw.)
      • Beiträge und Entgelte (Ausbaubeiträge von Baugebieten)
      • Zuschüsse und Zuweisungen (vom Landkreis, Bezirk, Land, Bund, EU)
      • Aufnahme von neuen Schulden
      • Sonstige Einnahmen

      3.1. davon Einnahmen „Steuern+steuerähnlich (Summe)“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viel Geldmittel kann die Kommune selbst aktivieren?“

       

       

      Summe aus „Steuerkraft“ und „steuerähnlichen Einnahmen“

      3.1.1. davon Einnahmen „Steuern (Summe) = Steuerkraft“ im Verwaltungshaushalt

      Wie hoch sind die Steuereinnahmen?

      „Wie wohlhabend sind Bürger und Unternehmen in der Kommune?“

      Diese Kennzahl drückt am direktesten den Reichtum und die Leistungsfähigkeit einer Kommune aus.

       

      Zentrale Kennzahl „Steuerkraft“

      Verantwortlich ist jeweils die Bemessungsgrundlage

      • Einkommensteuerumlage => Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen der Einwohner? Ein Einkommensteuer teilen sich Kommune, Land und Bund.
      • Gewerbesteuer => Wie viel Gewinn (nicht Umsatz) machen die Unternehmen in der Kommune und wie hoch ist der Hebesatz? Der Großteil der Gewerbesteuer bleibt bei der Kommune, ein kleinerer Teil wird abgegeben.
      • Grundsteuer A => Wie viele Landwirtschaftlichen Fläche gibt es in der Gemarkung der Kommune und wie hoch ist der Hebesatz? Die Grundsteuer bliebt quasi komplett bei der Kommune.
      • Grundsteuer B => Wie viel bebaute (oder bebaubare) Flächen gibt es in der Gemarkung der Kommune und wie hoch ist der Hebesatz? Die Grundsteuer bliebt quasi komplett bei der Kommune.
      • Umsatzsteuerumlage => Wie viel Mehrwert leisten die Unternehmen (Umsätze minus Einkäufe)? Hier bekommt die Kommune nur einen sehr kleinen Anteil.

      3.1.1.1. davon Einnahmen „Steuern -> Einkommensteueranteil“ im Verwaltungshaushalt

      Wie hoch ist der Einkommensteueranteil?

      „Wie wohlhabend (zu versteuerndes Einkommen) sind die Bürger der Gemeinde im Schnitt?“

      Achtung: Auch auf die Gewerbesteuer achten, da Vermögen oft in Vermögensverwaltungsgesellschaften geparkt sind bzw. generell aus Unternehmungen erzielt werden.

       

      • Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuerumlage ist gedeckelt auf der zu versteuernde Einkommen in Höhe von 35.000 € pro Person bzw. 70.000 € pro Ehepaar.
      • Obwohl so formell „reiche Bürger“ keine Auswirkung haben, handelt es sich um Durchschnittswerte und man muss feststellen, dass gerade im ländlichen Raum die 70.000 € zu versteuerndem Einkommen (nach Abzug alle „Steuertricks) nicht oft erreicht werden und es so hier zwischen den Kommunen große Unterschiede in der Einkommensteuerumlage pro Bürger gibt.
      • Ebenso ist interessant festzustellen, dass „reiche Bürger“ typischerweise Ihre Vermögen und Einkommen über eigene Unternehmen und in Kapitalgesellschaften ausgelagerte Vermögensverwaltungen erzielen. So haben reiche Wohngemeinden ohne sichtbares Gewerbe (z.B. Grünwald) die höchsten Gewerbesteuereinnahmen von ganz Bayern.

      Aussagekraft und Nutzen

      • Wie wohlhabend sind die Bürger der Stadt im Durchschnitt?
      • Für Wohngemeinden ist das typischerweise der Einkommensteueranteil mit Abstand der größte Einnahmeposte der Kommune.

      3.1.1.2. davon Einnahmen „Steuern -> Gewerbesteueranteil“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viel Gewinn machen die in der Gemeinde angesiedelten Unternehmen?“

      Je höher der Wert, desto mehr ertragsstarke Unternehmen sind in der Kommune angesiedelt.

      Basis ist der tatsächlich erzielte Gewinn, nicht der Umsatz oder der Rohertrag/Mehrwert.

       

      https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland)
      „Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet. Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (Hebesatzminimum: 200 %).“

      https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2018/322_2018.php
      „Die Berechnung der Gewerbesteuer je Steuerpflichtigen geht bei der derzeitigen reinen Gewerbeertragsteuer vom Gewinn aus Gewerbebetrieb aus. Nach Einbeziehung der Hinzurechnungen und Kürzungen sowie nach Abzug des Verlustvortrags wird der Gewerbeertrag ermittelt und auf volle Hundert Euro abgerundet. Danach wird, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, ein Freibetrag von 24 500 Euro für natürliche Personen sowie Personengesellschaften bzw. 5 000 Euro für ausgewählte Rechtsformen abgezogen und durch Anwendung der Steuermesszahl (ab 2008 einheitlich 3,5 %; Hausgewerbetreibende 1,96 %) der Steuermessbetrag ermittelt.
      Für Unternehmen, die Betriebsstätten in mehreren Gemeinden betreiben, wird der Steuermessbetrag auf die einzelnen Gemeinden zerlegt und je Gemeinde ein Zerlegungsanteil festgestellt. Im Anschluss an die Feststellung des Steuermessbetrags und der Zerlegungsanteile durch das Finanzamt wird die Höhe der Gewerbesteuer von der Gemeinde berechnet, in der das Unternehmen seinen, beziehungsweise bei Zerlegungen die Betriebsstätte ihren Sitz hat. Dabei wird der Steuermessbetrag bzw. der Zerlegungsanteil mit dem von der Gemeinde individuell festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.
      Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.“

      3.1.1.3. davon Einnahmen „Steuern -> Umsatzsteuerbeteiligung“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viel Rohertrag machen die in der Gemeinde angesiedelten Unternehmen?“

      Achtung: Rohertrag ist weder Umsatz, noch Gewinn sondern der generierte Mehrwert (der mit der Mehrwertsteuer besteuert wird). Rohertrag = Mehrwert = Einnahmen minus Einkäufen minus Fremdleistungen

       

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Beteiligung-Gemeinden-Umsatzsteuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=7
      „Durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 wurde den Gemeinden mit Wirkung ab dem Jahr 1998 eine Beteiligung am Aufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 2,2 % des Gesamtvolumens als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eingeräumt.“

      3.1.1.4. davon Einnahmen „Steuern -> Grundsteuer A+B (Summe)“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie groß und wertvoll ist die Fläche der Kommune?“

       

       

      https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer_(Deutschland)
      „Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten.“

      https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/09219941492
      „Der Grundsteuer unterliegen zum einen
      A) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
      B) übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
      Grundlage für die Steuerberechnung ist allein der Wert des Betriebes bzw. des Grundstücks. Hierbei sind jedoch die Wertverhältnisse zum 01.01.1964 maßgebend. Die persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigentümers finden keine Berücksichtigung.“

       

      3.1.1.4.1. davon Einnahmen „Steuern -> Grundsteuer A“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viel landwirtschaftliche Fläche gibt es in der Kommune?“

       

       

      siehe eins weiter oben bei „3.1.1.4. davon Einnahmen „Steuern -> Grundsteuer A+B (Summe)“ im Verwaltungshaushalt“

      3.1.1.4.2. davon Einnahmen „Steuern -> Grundsteuer B“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viele und wie wertvolle Wohn- und Gewerbegrundstücke gibt es?“

       

       

      siehe zwei weiter oben bei „3.1.1.4. davon Einnahmen „Steuern -> Grundsteuer A+B (Summe)“ im Verwaltungshaushalt“

      3.2. davon Einnahmen „Gebühren und Abgaben“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viele Einnahmen hat die Kommune für kostendeckende Dienstleistungen?“

       

       

      Dieser Wert sollte nicht so große Schwankungen haben, da davon auszugehen ist, dass überall das Ausstellen eines Passes, der Kubikmeter Wasser und Abwasser, das Ausheben eines Grabes etc. ähnlich viel kostet.

      3.3. davon Einnahmen „Zuweisungen“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viel Zuweisungen bekommt die Kommune (primär vom Freistaat)?“

       

       

      https://www.statistik.bayern.de/statistik/kommunalerfinanzausgleich/ 

      https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/09331168467 
      „Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele. Zum einen ergänzen staatliche Zuweisungen die eigenen Einnahmen der Kommunen. Die Kommunen werden unterstützt, damit sie ihre Aufgaben angemessen erfüllen können. Zum anderen soll der Finanzausgleich eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den verschiedenen Kommunen sicherstellen. Die mit dem Finanzausgleich verbundene Umverteilung trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land bei. Das Gleichbehandlungsgebot und die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung ziehen hierbei aber eine Grenze: Die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden darf nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden.“

      https://de.wikipedia.org/wiki/Schlüsselzuweisung 
      „Die Schlüsselzuweisung ist ein Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, in dem sie die wichtigste Position darstellt. Die Schlüsselzuweisung ist eine zweckfreie Zuweisung zur allgemeinen Finanzierung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinden durch ein Land ist geregelt im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz oder Finanzausgleichsgesetz. Die Höhe der jeweiligen finanziellen Unterstützung einer Gemeinde wird durch Ausgangsmesszahlen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ermittelt (dabei zählen nur Hauptwohnsitze).“

       

      3.4. davon Einnahmen „Sonstige“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Welche sonstigen Einnahmen hat die Kommune im Verwaltungshaushalt?“

       

       

      Zusammenfassung von Einnahmen, die nicht in andere Einnahmen des Verwaltungshaushaltes passen.

      Verwaltungshaushalt = laufende Ausgaben wie Personal, Heizung, Betrieb von Einrichtungen

      Vermögenshaushalt = Investitionen, Bautätigkeiten, Anschaffungen

      http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHV/true

       

      3.5.1. davon Einnahmen „Beiträge/Entgelte“ im Vermögenshaushalt

       

      „Wie viel Bauaktivitäten gibt es in der Kommune?“

       

       

      Das sind z.B. Erschließungsbeiträge für Neubaugebiete und Beiträge zur Kanalsanierung usw.

      3.5.2. davon Einnahmen „Zuweisungen/Zuschüsse“ im Vermögenshaushalt

       

      „Wie viel Zuschüsse vom Land, Bezirk, … hat die Kommune erhalten?“

       

       

      Hier gibt es vielfältige Zuschussprogramme für Kommunen. Typischerweise gibt es 40% – 80% Zuschuss je nach Programm, z.B. für den Bau einer Schule, Kindergarten, Sportstätte, usw.

      3.5.3. davon Einnahmen „Kreditaufnahmen“ im Vermögenshaushalt

       

      „Wie viele Neuschulden wurden in dem Jahr aufgenommen?“

       

       

      Aufnahme von neuen Schulden sind Einnahmen im Vermögenshaushalt.

      Achtung: Es laufen auch ständig Tilgungen. Die Veränderung des Schuldenstandes hat erst mal nur bedingt mit diesem Wert zu tun.

       

      3.5.4. davon Einnahmen „Sonstige“ im Vermögenshaushalt

       

      „Welche sonstigen Einnahmen hat die Kommune im Vermögenshaushalt?“

       

       

      Zusammenfassung von Einnahmen, die nicht in andere Einnahmen des Vermögenshaushaltes passen.

      Verwaltungshaushalt = laufende Ausgaben wie Personal, Heizung, Betrieb von Einrichtungen
      Vermögenshaushalt = Investitionen, Bautätigkeiten, Anschaffungen

      4. Ausgaben gesamt

       

      „Wie viel Geld hat die Kommune ausgegeben?“

      Achtung: Hier sind die Ausgaben für die Umlagesysteme enthalten, daher ist diese Kennzahl nicht sehr aussagekräftig.

       

      Summe aller Ausgaben in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.

      4.1. davon Ausgaben Verwaltungshaushalt (Alle)

       

      „Wieviel hat die Kommune im Verwaltungshaushalt ausgeben?“

      Achtung: Hier sind die Ausgaben für die Umlagesysteme enthalten, daher ist diese Kennzahl nicht sehr aussagekräftig.

       

      Summe aller Ausgaben im Verwaltungshaushalt.

      4.1.1. davon Ausgaben „Personal“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viele Angestellte hat die Kommune?“

       

       

      Ausgaben für laufende Personalkosten im Stellenplan.

      4.1.2. davon Ausgaben „laufender Sachaufwand“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viele Einrichtungen betriebt die Kommune?“

       

       

      Ausgaben für laufenden Sachaufwand, v.a. für die (verpflichtenden und freiwilligen) Einrichtungen der Kommune.

      4.1.3. davon Ausgaben „Kreis- bzw Bezirksumlage“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Wie viel Kreis- und Bezirksumlage zahlt die Kommune?“

       

      Höhe von Kreis- und Bezirks- und weiteren Umlagen.

      4.1.4. davon Ausgaben „Sonstige“ im Verwaltungshaushalt

       

      „Welche sonstige 

      laufenden Ausgaben hat die Kommune?“

       

       

      Höhe der sonstigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt.

      4.2. davon Ausgaben Vermögenshaushalt (Alle)

       

      „Wie viel investiert und tilgt die Kommune?“

       

       

      Höhe der Ausgaben im Vermögenshaushalt, also Ausgaben für Investitionen (primär Bautätigkeiten) und (in kleinen Teilen) für Kredittilgungen und sonstige Ausgaben im Vermögenshaushalt.

      4.2.1. davon Ausgaben „Sachinvestitionen“ im Vermögenshaushalt

       

      „Wie viel investiert die Kommune?“

       

       

      Höhe der Ausgaben für Investitionen (primär Bautätigkeiten)

      4.2.2. davon Ausgaben „Tilgung von Krediten“ im Vermögenshaushalt

       

      „Wie viele Mittel von heute sind durch Schulden der Vergangenheit gebunden?“

       

      Höhe der Tilgung von Krediten 

      4.2.3. davon Ausgaben „Sonstige“ im Vermögenshaushalt

       

      „Welche sonstigen einmaligen Ausgaben hat die Kommune?“

       

       

      Höhe der sonstigen Ausgaben im Vermögenshaushalt.